Verein
Auszug aus der Vereinssatzung:
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und das Anbieten von Hilfe für benachteiligte und behinderte Menschen, damit sich deren Lebensqualität verbessert.
Angesprochen werden in erster Linie Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie z.B. Menschen mit Down-Syndrom, Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad größer 50%, sowie Menschen in sozial schwieriger Lebenssituation, wie z.B. Langzeitarbeitslose, Suchtkranke,
psychisch Kranke,..
